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„Es gibt keine einfachen Unfälle mehr“

Verkehrsunfälle sind unangenehm - nach einem Unfall muss viel geklärt werden. Laien wissen oft gar nicht, welche Ansprüche ihnen zustehen. Ein Interview.

Für Unfallgeschädigte kann es zunehmend schwieriger werden, ihre berechtigten Ansprüche bei der Versicherung durchzusetzen. FOTO ZACHARIE SCHEURER/DPA

Die Anwaltskanzlei Prüwer Proff Streller Schajor bringt Erfahrung aus über 20 Jahren in Dorsten mit. Sie hat sich durch mehrere Fachanwaltschaften, unter anderem auf das Rechtsgebiet Verkehrsrecht, spezialisiert. Wir sprachen mit zwei dieser Fachanwälte für Verkehrsrecht, Frank Manthey und Paul Schajor, darüber, was nach einem Unfall empfehlenswert ist.

Ich hatte einen Verkehrsunfall, kann ich den auch selbst regulieren?

Frank Manthey: Ja, jeder Unfallbeteiligte kann grundsätzlich selbst auf die Versicherung zugehen, um den Unfall zu regulieren. Aber es muss jedem klar sein, mit wem er da redet. Jeder freundliche Sachbearbeiter ist ein Profi, der das Ziel hat, so wenig wie möglich zu zahlen. Es gibt an dieser Stelle also einen klaren Interessenkonflikt, da der Geschädigte das Gegenteil erreichen möchte, nämlich seinen Schaden vollständig ersetzt zu bekommen.

Wobei kann mir der Anwalt helfen?

Paul Schajor: Gerade, weil es diesen Interessenkonflikt gibt, hat jeder die Möglichkeit, einen eigenen Profi hinzuzuziehen. Der Druck ist für Versicherungen größer denn je und dadurch wird es für Unfallgeschädigte zunehmend schwieriger, ihre berechtigten Ansprüche bei der Versicherung durchzusetzen. Wir machen vermehrt die Erfahrung, dass die Versicherungen die Ansprüche der Geschädigten zu Unrecht kürzen.

Manthey: Beinahe jedes Gutachten und jede Rechnung wird grundsätzlich von der Versicherung neu kalkuliert. Dabei ist es nicht einfach zu erkennen, ob Kosten von der Versicherung zurecht oder zu Unrecht gekürzt wurden, denn die Versicherung versteckt sich hinter „Fachchinesisch". Wir haben darüber hinaus die Erfahrung gemacht, dass viele Geschädigte auch gar nicht wissen, welche Rechte ihnen zustehen.

Können Sie uns das anhand eines Beispiels erklären?

Schajor: Bei einem Verkehrsunfall stehen dem Geschädigten eine Vielzahl von Ansprüchen zu. Darunter fallen Reparaturkosten oder der Wiederbeschaffungsaufwand bei einem wirtschaftlichen Totalschaden des Fahrzeugs. Auch Gutachterkosten müssen in der Regel von der Versicherung erstattet werden. Dem Geschädigten steht darüber hinaus regelmäßig entweder ein Mietwagen oder ein Nutzungsausfall zu. Es kommen jedoch noch eine Vielzahl von weiteren Ansprüchen in Betracht, insbesondere, wenn man bei einem Unfall verletzt wurde.

Was sollte man nach einem Unfall tun?

Manthey: Bei einem Verkehrsunfall muss zunächst die Schuldfrage eingeschätzt werden. Das kann seriös nur ein Rechtsanwalt machen. Hierfür sollten vor Ort Beweise gesichert werden zum Beispiel durch Fotos. Es ist auch meist sinnvoll, die Polizei hinzuzuziehen."

Und wenn mich die Versicherung anruft, bevor ich beim Rechtsanwalt war?

Schajor: Ich kann jedem Unfallbeteiligten nur raten, kein Gespräch mit dem Sachbearbeiter der Versicherung zu führen, bevor man sich einen anwaltlichen Rat geholt hat.

Die Versicherungen schlagen gerne eigene Gutachter oder eigene Reparaturbetriebe vor. Ob diese Dienstleister dann wirklich neutral sind und in erster Linie an den Kunden denken, kann man wohl stark bezweifeln.

Halten Sie sich vor Augen, dass der Sachverständige beziehungsweise die Werkstatt letztlich direkt von der Versicherung bezahlt wird.

Manthey: Der Geschädigte muss daher schauen, dass er einen unabhängigen verständigen Sachbeauftragt. Den Kontakt dazu kann der Anwalt des Vertrauens oft vermitteln. Die Schadensabwicklung kann schwieriger werden, wenn man zuerst die Versicherung kontaktiert und die Unfallregulierung aus der eigenen Hand gibt.

Und wenn der Unfallgeschädigte nicht über eine Rechtsschutzversicherung verfügt?

Schajor: Viele Unfallbeteiligte wissen nicht, dass die Anwaltskosten des Geschädigten bei einem unverschuldeten oder teilweise verschuldeten Unfall von der Haftpflichtversicherung des Schadensverursachers bezahlt werden müssen.

Dies wurde unter anderem von der Rechtsprechung zum Schutz der Geschädigten entwickelt, damit der Geschädigte mit Hilfe des Anwalts auf Augenhöhe mit dem Versicherer kommt.

Manthey: Daher ist die Inanspruchnahme der Rechtsschutzversicherung bei den meisten Verkehrsunfällen regelmäßig nicht notwendig.

Eine Rechtsschutzversicherung ist jedoch dann von Vorteil, wenn ein gerichtlicher Prozess geführt werden muss.