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Grün und Straße vereint in Dorsten

Drei wichtige städtische Einrichtungen in Dorsten stehen vor einer möglichen Fusion: die Stadtgärtnerei an der Hasselbecke, der Bauhof an der Halterner Straße und der Entsorgungsbetrieb Dorsten.

Die städtischen Betriebshöfe „Grün“ und „Straße“ sollen mit dem Entsorgungsbetrieb (Bild) zusammengelegt werden. FOTO (A) GUIDO BLUDAU

Die Stadtverwaltung präsentiert der Politik ein Konzept, das die Verschmelzung der städtischen Grünflächenpflege, betreut durch die „Stadtgärtnerei“ an der Hasselbecke, und des Bauhofs an der Halterner Straße, der für kommunale Straßen verantwortlich ist, mit dem Entsorgungsbetrieb Dorsten (EBD) vorsieht. Dies könnte auch zu einer Namensänderung des Entsorgungsbetriebs Dorsten führen.

Standortüberlegungen

Eine räumliche Zusammenlegung an einem zentralen Standort könnte ebenfalls ins Auge gefasst werden, speziell wenn Modernisierungen an den jetzigen Standorten erforderlich werden. Eine kurzfristige Verlagerung an die Wienbecke ist jedoch aufgrund der finanziellen Situation der Stadt ausgeschlossen. Aus den Überlegungen einer Projektgruppe ergab sich der Favorit „Dorstener Betriebshof“ als Name für die mögliche neue Struktur. Bereits vor mehr als 15 Jahren erwog die Stadt, das Tiefbauamt, einschließlich der Bereiche „Grün“ und „Straße“, mit dem Entsorgungsbetrieb zu fusionieren. Diese Planungen wurden 2021 wieder aufgenommen. In 16 Sitzungen untersuchte eine Projektgruppe mögliche Synergien und Optimierungsmöglichkeiten einer Zusammenlegung der manuellen Abteilungen des Tiefbauamts mit dem EBD. Dabei wurden finanzielle, organisatorische und personalbezogene Aspekte beleuchtet. Eine vollständige Aufgabenübernahme durch die Mitarbeiter aller Bereiche ist nicht vorgesehen, jedoch soll eine gegenseitige Unterstützung bei Engpässen möglich sein.

Die Leitung des Tiefbauamts schlug vor, auch die Verwaltungsbereiche mit dem EBD zu vereinen, was jedoch vorerst nicht geplant ist. Zwei Vollzeitstellen sollen allerdings zum Entsorgungsbetrieb verlagert werden. Die neue Einheit soll weiterhin als Eigenbetrieb fungieren und in die Zuständigkeit des Betriebsausschusses fallen.